Befragung
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hundeliebhaber H vermisst seinen Dackel Dexter und ruft die Polizei. Polizist P fragt Nachbarin N, ob und wann sie Dexter gesehen hat.
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Einordnung des Falls
Befragung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizeigesetze der Länder beinhalten verschiedene Standardermächtigungen zur Erhebung von Daten verschiedener Art.
Ja, in der Tat!
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2. Die Befragung (Art. 12 BayPAG, § 13 BremPolG, § 12 NPOG) dient der Informationsgewinnung durch die mündliche Äußerung einer Person. Stellt die Frage des P an N eine Befragung dar?
Ja!
3. Die Polizeigesetze der Länder ermächtigen die Polizei zur anlasslosen Befragung?
Nein, das ist nicht der Fall!
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