Befragung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hundeliebhaber H vermisst seinen Dackel Dexter und ruft die Polizei. Polizist P fragt Nachbarin N, ob und wann sie Dexter gesehen hat.
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Einordnung des Falls
Befragung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizeigesetze der Länder beinhalten verschiedene Standardermächtigungen zur Erhebung von Daten verschiedener Art.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Befragung (Art. 12 BayPAG, § 13 BremPolG, § 12 NPOG) dient der Informationsgewinnung durch die mündliche Äußerung einer Person. Stellt die Frage des P an N eine Befragung dar?
Ja!
3. Die Polizeigesetze der Länder ermächtigen die Polizei zur anlasslosen Befragung?
Nein, das ist nicht der Fall!
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