Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Vorstellungslose Unterzeichnung einer Urkunde
Vorstellungslose Unterzeichnung einer Urkunde
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsanwältin R unterschreibt immer alles ungelesen, was ihr der Angestellte A vorlegt, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Sie unterzeichnet deshalb auch – ungelesen – einen Kaufvertrag mit S für einen Samsung Fernseher.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorstellungslose Unterzeichnung einer Urkunde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen R und S ist ein Kaufvertrag über den Fernseher zustande gekommen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. R kann ihre Willenserklärung anfechten (§§ 119 Abs. 1 Alt. 1, 142 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.