erweiterter Eigentumsvorbehalt

15. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Kauffrau L liefert Kauffrau S am 13.01. eine Halskette, wobei L und S vereinbaren, dass das Eigentum bei L verbleiben soll, bis alle - auch zukünftige - Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Am 03.02. bezahlt S die Kette. Die letzte offene Forderung begleicht S am 14.03.

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