nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
19. Mai 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung in eigenem Namen verkaufen und unter der Bedingung der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. A veräußert den Camper unter Eigentumsvorbehalt an K.
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Einordnung des Falls
nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Lieferung an A verliert L sein Eigentum an dem Camper.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die „Veräußerung“ von A an K verliert L sein Eigentum an dem Camper.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Wenn K an A den Kaufpreis bezahlt, erwirbt er das Eigentum an dem Camper.
Ja!
4. Wenn K an A bezahlt, verliert L sein Eigentum auch dann, wenn A Ls Kaufpreisforderung nicht erfüllt.
Genau, so ist das!
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