Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Beschlussfähigkeit mit widerleglicher Fiktion (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)
Beschlussfähigkeit mit widerleglicher Fiktion (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach Diskussionen bis spät in die Nacht will der Bundestag ein Gesetz beschließen (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Zu später Stunde nehmen nur noch 50 Abgeordnete an der Abstimmung im Plenum teil.
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Einordnung des Falls
Beschlussfähigkeit mit widerleglicher Fiktion (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundestag ist nach § 45 Abs. 1 GO-BT beschlussfähig.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beschlussfähigkeit des Bundestages wird aber nach § 45 Abs. 2 S. 1 GO-BT widerleglich vermutet.
Ja, in der Tat!
3. Die widerlegliche Vermutung der Beschlussfähigkeit des Bundestages nach § 45 Abs. 2 S. 1 GO-BT verstößt gegen das Demokratieprinzip, weil bei einem niedrigeren Anwesenheitserfordernis der Wille des Volkes nicht mehr repräsentiert wird (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
juramen
22.5.2022, 17:45:12
Wie ist es, wenn es im Initiativverfahren keine Weiterleitung an die Ausschüsse sondern auch nur dort eine Diskussion stattfand und später mit einem eigentlich beschlussunfähigen Parlament darüber abgestimmt wurde. Führt das zu einem Verstoß gegen das Demokratieprinzip?
Lukas_Mengestu
15.6.2022, 19:27:39
Hallo Juramen, da die Ausschüsse letztlich die zentrale Detailarbeit an den Gesetzesvorlagen übernehmen werden sämtliche Gesetze an diese entweder unmittelbar oder nach der ersten Lesung übersandt. Das BVerfG hat diese Arbeitsteilung ausdrücklich im Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit des Parlaments und zur bestmöglichen Nutzung des Sachverstandes der Abgeordneten gebilligt (vgl. BVerfGE 44, 308 = https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv044308.html). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Blotgrim
29.7.2022, 21:15:25
Und wenn es jetzt nur eine Lesung gab und dann direkt die Abstimmung ? Da findet ja keine Weiterleitung statt oder? Hab die Konstellation schon in Übungsfällen gesehen
Pilea
3.5.2023, 07:55:58
Verstehe ich §45 I 3 GO-BT richtig so, dass die gesamte Sitzung incl. aller bis dahin beschlossenen Beschlüsse aufgehoben wird? Oder gilt die Aufhebung nur für die Zukunft?
lennart20
19.5.2023, 21:01:39
Hi Pilea, du meinst wahrscheinlich § 45 III 1 GO-BT. Nach dem Wortlaut der Norm verstehe ich die Vorschrift so, dass wenn die Beschlussunfähigkeit festgestellt wird und der Präsident die Sitzung aufhebt, alle vorherigen Beschlüsse dennoch gültig bleiben. Hilfreich finde ich auch den Verweis in Satz zwei auf § 20 V GO-BT, der nur von der Wiederholung der erfolglosen Abstimmungen spricht. Auch fühle ich mich dabei von meinem politischen Verständnis bestätigt, da der Bundestag, wie in der Lektion zuvor zutreffend als Arbeitsparlament bezeichnet wird, und dessen Mitglieder zunächst bei Abstimmungen teilnehmen, später aber nicht, da diese in ihren Ausschüssen teilnehmen müssen. Dabei könnte es passieren, dass während des Tages das Parlament seine Beschlussfähigkeit verliert und folglich die Möglichkeit Widerlegung der
Vermutungaus § 52 II GO-BT besteht. Dabei wäre es Widersinnig alle zuvor betätigten Abstimmungen zu annullieren, da ja die Beschlussfähigkeit gegeben war. Ich hoffe das hilft
Paula_
4.8.2023, 10:37:24
Hier muss in Frage 1 noch die neue Mitgliederzahl des BT angepasst werden :)