Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Beschlussmehrheit - Ablehnung (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG; 42 Abs. 2 S. 1 GG)
Beschlussmehrheit - Ablehnung (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG; 42 Abs. 2 S. 1 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Bundestag sitzen 630 Abgeordnete. 91 Abgeordnete bringen fraktionsübergreifend einen Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren in den Bundestag ein. Bei der Abstimmung stimmen 296 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage. Dagegen stimmen 320 Abgeordnete. 9 Abgeordnete enthalten sich.
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Einordnung des Falls
Beschlussmehrheit - Ablehnung (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG; 42 Abs. 2 S. 1 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Gesetzesvorlage wurde von einem Initiativberechtigten im Sinne des Art. 76 Abs. 1 GG eingebracht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gesetzesvorlage muss zuvor der Bundesregierung oder dem Bundesrat zugeleitet werden (Art. 76 Abs. 2-3 GG).
Nein!
3. Der erste Schritt im Hauptverfahren ist die Beteiligung des Bundesrates (Art. 77 Abs. 2-4 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Bundestag ist beschlussfähig (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO BT).
Ja, in der Tat!
5. Die Beschlussmehrheit ist im Grundgesetz nicht geregelt.
Nein!
6. Der Bundestag hat das Gesetz mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
21.4.2023, 04:31:57
Auch hier wieder meine Frage: Welche Rolle spielt die GO BT, wenn letztendlich es nur auf das GG ankommt?
Paul König
21.4.2023, 17:06:23
Hey @[Raphaeljura](207944), hierzu kann ich Dir das Kapitel "Grundlagen 2: Geschäftsordnungsrecht" empfehlen. Merke: Ein Verstoß gegen die Regelungen der Geschäftsordnungen führt nur dann zur formellen Verfassungswidrigkeit,
und eben kein Verfassungsrecht oder Parlamentsgesetz. Wenn nach der Bearbeitung dieser Aufgaben eine Frage offen bleibt, stehe ich gerne zu Deiner Verfügung! Beste Grüße - Paul (für das Jurafuchs-Team) @[
Lukas Mengestu](136780)
Paul König
22.4.2023, 16:26:27
Hier gehen die Aufgaben los: https://applink.jurafuchs.de/llJpPVUUczb
roadrunnert
12.11.2023, 22:39:28
und die Regelungen in § 6 (Überhangmandate?) gibt es so auch nicht mehr.
Julian
23.1.2024, 14:37:19
Müssen nicht die Enthaltungen von den abgegebenen Stimmen abgezogen werden, sodass rechtlich nur 616 Stimmen abgegeben wurden und für einen Beschluss 309 Stimmen dafür nötig gewesen wären? Es würde nichts am Ergebnis der Aufgabe ändern, aber sonst würden Enthaltungen ja faktisch wie ein Nein wirken.
ahimes
4.7.2024, 19:21:34
Jop, das würde mich auch interessieren, wie das mit den enthaltenen Stimmen zu bewerten ist....
Sebastian Schmitt
3.12.2024, 09:32:46
Hallo @Julian, vielen Dank Dir für den völlig berechtigten Hinweis und @[ahimes](191697) für die Erinnerung! In der
Tatfordet Art 42 II 1 GG schlicht mehr ja- als nein-Stimmen, Enthaltungen sind also nicht zu berücksichtigen (s
tatt aller Dreier/Morlok, GG, 3. Aufl 2015, Art 42 Rn 34). Wir haben das jetzt in der Aufgabe korrigiert. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
Natze
14.2.2024, 20:14:30
in der Aufgabe sind ja noch die alten Paragraphen drin. gibt es einen Bereich der für uns studis durch die
Wahlrechtsreformbesonders Relevanz geworden ist? vielleicht hat ja jemand auch einen Tipp :)
benjaminmeister
22.8.2024, 10:04:28
Wenn ich mich nicht irre, dann werden in den Antworttexten verschiedene Wahlperioden (altes Wahlrecht und
neues Wahlrecht) miteinander vermischt. Ich denke es wäre besser, sich auf ein Wahlrecht festzulegen (am besten das neuere).
Flohm
20.9.2024, 09:53:49
Mich würde auch interessieren ob man auf die
tatsächliche Anzahl d. Abgeordneten abstellt (735) oder auf die neu festgelegte Anzahl von 630 nach der neuen
Wahlrechtsreform?