Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Beschlussmehrheit - Ablehnung (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG; 42 Abs. 2 S. 1 GG)
Beschlussmehrheit - Ablehnung (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG; 42 Abs. 2 S. 1 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Bundestag sitzen 630 Abgeordnete. 91 Abgeordnete bringen fraktionsübergreifend einen Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren in den Bundestag ein. Bei der Abstimmung stimmen 296 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage. Dagegen stimmen 320 Abgeordnete. 9 Abgeordnete enthalten sich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beschlussmehrheit - Ablehnung (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG; 42 Abs. 2 S. 1 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Gesetzesvorlage wurde von einem Initiativberechtigten im Sinne des Art. 76 Abs. 1 GG eingebracht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gesetzesvorlage muss zuvor der Bundesregierung oder dem Bundesrat zugeleitet werden (Art. 76 Abs. 2-3 GG).
Nein!
3. Der erste Schritt im Hauptverfahren ist die Beteiligung des Bundesrates (Art. 77 Abs. 2-4 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Bundestag ist beschlussfähig (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO BT).
Ja, in der Tat!
5. Die Beschlussmehrheit ist im Grundgesetz nicht geregelt.
Nein!
6. Der Bundestag hat das Gesetz mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!