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Untergrenze der Beschlussfähigkeit (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)
Sachverhalt
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Beschlussmehrheit mit Enthaltungen (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG)
Bei einem Gesetzesbeschluss sind insgesamt 400 Abgeordnete anwesend. Für das Gesetz stimmen 70 Abgeordnete. 30 Abgeordnete stimmen mit Nein. 20 offensichtlich verwirrte Abgeordnete wählen ungültig. Der Rest enthält sich.
Beschlussmehrheit - Ablehnung (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG; 42 Abs. 2 S. 1 GG)
Im Bundestag sitzen 630 Abgeordnete. 91 Abgeordnete bringen fraktionsübergreifend einen Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren in den Bundestag ein. Bei der Abstimmung stimmen 296 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage. Dagegen stimmen 320 Abgeordnete. 9 Abgeordnete enthalten sich.