Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungsverfahren

Untergrenze der Beschlussfähigkeit (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)

Untergrenze der Beschlussfähigkeit (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)

25. Juli 2025

16 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Jurastudentin J und Schnösel S sitzen nach der Staatsorganisationsrechts-Vorlesung im Juri§hop des Bonner Juridicums. S behauptet kühn, es sei möglich, dass im Bundestag nur drei Personen einfache Gesetze beschließen könnten. J kann sich das nicht vorstellen und pöbelt S an. Wer hat Recht?

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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