Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Klassiker im Öffentlichen Recht
„Görgülü“ – Wirkung der Rechtsprechung des EGMR in Deutschland
„Görgülü“ – Wirkung der Rechtsprechung des EGMR in Deutschland
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Görgülü G führt einen langen Sorgerechtsstreit. Vor dem EGMR rügt er Art. 8 EMRK und erwirkt ein Urteil, das ihm den Umgang mit seinem Kind gestattet. Das OLG ignoriert jedoch in einer Folgeentscheidung das Urteil des EGMR und verwehrt G weiterhin den Umgang.
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Einordnung des Falls
„Görgülü“ – Wirkung der Rechtsprechung des EGMR in Deutschland
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 12 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G erhebt Verfassungsbeschwerde. Dieses ist zulässig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die EMRK hat den Rang eines einfachen Gesetzes.
Ja!
3. Die EMRK ist unmittelbar verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die verfassungsrechtliche Ordnung des GG ist auf Völkerrechtsfreundlichkeit ausgelegt.
Ja, in der Tat!
5. Grundrechte müssten im Lichte der EMRK ausgelegt werden.
Ja!
6. Der EGMR erlässt ein Feststellungsurteil.
Genau, so ist das!
7. Deutsche Gerichte müssen die Entscheidungen des EGMR berücksichtigen.
Ja, in der Tat!
8. Aus der Berücksichtigungspflicht von Urteilen des EGMR folgt, dass deutsche Gerichte die Urteile schematisch umsetzen müssen.
Nein!
9. Das OLG muss bei seiner Entscheidung das Urteil des EGMR berücksichtigen.
Genau, so ist das!
10. Der Prüfungsmaßstab des BVerfG erstreckt sich auch auf die materielle Anwendung und Auslegung der EMRK durch die Fachgerichte.
Ja, in der Tat!
11. Verletzungen der EMRK können durch Verfassungsbeschwerde gerügt werden, indem sie auf das jeweils einschlägige Grundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gestützt werden.
Ja!
12. Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, da das Urteil des OLG gegen Art. 6 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstößt.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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