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Dingliches Besitzrechte
Sachverhalt
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abgeleitetes Besitzrecht (berechtigter Untermieter)
V vermietet eine Maisonette-Wohnung in der Hamburger Innenstadt an die Ärztin A. Während eines einjährigen Auslandsaufenthaltes der A vermietet sie ihre Wohnung an ihren Bekannten R unter. Dies ist im Mietvertrag auch gestattet. Dennoch verlangt V von R Herausgabe der Wohnung.
Anwartschaftsrecht
K kauft von V ein Handy. V behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der 24 Kaufpreisraten vor. Eine Weitergabe des Handys in dieser Zeit ist K vertraglich untersagt. K veräußert nach Zahlung der ersten drei Raten die Anwartschaft an dem Handy an G und übergibt ihr das Handy. V verlangt von G Herausgabe.