Fall: Gefahrenabwehr
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizistin P erkennt den stadtbekannten Hooligan H am Spieltag mit einem Schlagstock bewaffnet vor dem Stadion auf rivalisierende Fans "lauern". Sie erteilt H einen Platzverweis.
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Einordnung des Falls
Fall: Gefahrenabwehr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Rechtmäßigkeit des Platzverweises könnte in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüft werden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. P war für die Erteilung des Platzverweises zuständig.
Genau, so ist das!
3. Das Gefahrenabwehrrecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Gefahrenabwehr wird nur durch die Polizei ausgeführt.
Nein!
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