Bekanntgabe eines mündlichen VA
Diesen Fall lösen 93,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Radaubruder R ist mit seiner Lebenssituation unzufrieden und zieht daher pöbelnd über den Hauptplatz. Dabei bedroht er auch vorbeiziehende Passanten. Polizist P spricht dem R mündlich einen Platzverweis aus.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe eines mündlichen VA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Platzverweis ist ein Verwaltungsakt. Er bedarf deshalb für seine Wirksamkeit der Bekanntgabe.
Genau, so ist das!
2. Die Bekanntgabe als solche ist zu unterscheiden von der Ordnungsgemäßheit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts.
Ja, in der Tat!
3. Mangels Schriftform fehlt es an der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Platzverweises.
Nein!
Jurafuchs kostenlos testen
Sniter
2.6.2023, 09:49:06
Moin, wo ist der Unterschied zwischen der Frage nach der ordnungsgemäßen Bekanntgabe und der Frage nach der formell rechtmäßigen Form (§ 37 VwVfG) eines VA?
Juratiopharm
14.8.2023, 15:12:35
Die ordnungsgemäße Bekanntgabe geht über § 37 hinaus, indem etwa die schriftliche Fassung eines VA noch nicht seine Bekanntgabe nach § 41 bewirkt. Erforderlich ist aber beides. Wie ein schriftlicher Verwaltungsakt bekanntgegeben wird, ergibt sich aus § 37 noch nicht, aber, bei postalischer Zustellung ggf. aus § 41 II. In Betracht kommt aber auch ein Telefax oder eine amtliche Zustellung.
Stella2244
12.6.2024, 12:03:18
Liebes Jurafuchsteam, leider kenne ich es nicht so, dass die Bekanntgabe einen so großen Punkt darstellt. Würde man solche Erwägungen (falls die Bekanntgabe problematisch sein sollte) im Rahmen der formellen Rechtmäßigkeit im Unterpunkt Form ansprechen? Liebe Grüße Stella