Bekanntgabe eines mündlichen VA
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Radaubruder R ist mit seiner Lebenssituation unzufrieden und zieht daher pöbelnd über den Hauptplatz. Dabei bedroht er auch vorbeiziehende Passanten. Polizist P spricht dem R mündlich einen Platzverweis aus.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe eines mündlichen VA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Platzverweis ist ein Verwaltungsakt. Er bedarf deshalb für seine Wirksamkeit der Bekanntgabe.
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Genau, so ist das!
2. Die Bekanntgabe als solche ist zu unterscheiden von der Ordnungsgemäßheit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts.
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Ja, in der Tat!
3. Mangels Schriftform fehlt es an der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Platzverweises.
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Nein!
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Sniter
2.6.2023, 09:49:06
Moin, wo ist der Unterschied zwischen der Frage nach der ordnungsgemäßen Bekanntgabe und der Frage nach der formell rechtmäßigen Form (§ 37 VwVfG) eines VA?
Juratiopharm
14.8.2023, 15:12:35
Die ordnungsgemäße Bekanntgabe geht über § 37 hinaus, indem etwa die schriftliche Fassung eines VA noch nicht seine Bekanntgabe nach § 41 bewirkt. Erforderlich ist aber beides. Wie ein schriftlicher Verwaltungsakt bekanntgegeben wird, ergibt sich aus § 37 noch nicht, aber, bei postalischer Zustellung ggf. aus § 41 II. In Betracht kommt aber auch ein Telefax oder eine amtliche Zustellung.