Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl (§ 242 StGB)

Dateien von Festplatte | Löschen von Fotos auf Handy

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Dateien von Festplatte | Löschen von Fotos auf Handy

14. Mai 2026

18 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A hat auf seinem Handy aus Sicht der T kompromittierende Bilder gespeichert. T nimmt das Handy durch Gewahrsamsbruch an sich um die entsprechenden Bilddateien zu löschen. Dass sie das Mobiltelefon über den Löschvorgang hinaus in ihr Vermögen einverleiben wollte, kann ihr nicht nachgewiesen werden.

Diesen Fall lösen 56,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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