Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl (§ 242 StGB)

Dateien von Festplatte | Löschen von Fotos auf Handy

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19. Juli 2025

5 Kommentare

4,6(14.157 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A hat auf seinem Handy aus Sicht der T kompromittierende Bilder gespeichert. T nimmt das Handy durch Gewahrsamsbruch an sich um die entsprechenden Bilddateien zu löschen. Dass sie das Mobiltelefon über den Löschvorgang hinaus in ihr Vermögen einverleiben wollte, kann ihr nicht nachgewiesen werden.

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