Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Recht auf Selbstbestimmung 6: Ehre und sozialer Achtungsanspruch
Recht auf Selbstbestimmung 6: Ehre und sozialer Achtungsanspruch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Journalist J bezeichnet Konzernchef K in einem Zeitungsartikel als eine "geldgierige, hochgradig kriminelle Person, die täglich über Leichen geht". K verdient zwar viel Geld, ist aber (zu Recht) stolz darauf, sich alles mit rein legalen Mitteln erarbeitet zu haben.
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Einordnung des Falls
Recht auf Selbstbestimmung 6: Ehre und sozialer Achtungsanspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Ehre des K ist durch das Grundgesetz geschützt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die Äußerung des J ist der K in seinem Ehrenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG betroffen.
Ja!
3. J ist als Privater mittelbar an Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG gebunden und hat deshalb das allgemeine Persönlichkeitsrecht des K zu achten.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
11.10.2023, 16:20:21
Könnte man hier auch noch das Recht auf "Darstellung in der Öffentlichkeit" in Betracht kommen?
Whale
12.8.2024, 10:02:35