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Deliktsrecht
BGH zum Betriebsbegriff bei Arbeitsmaschinen – Landwirt haftet nicht für Verletzung durch Mähmaschine
BGH zum Betriebsbegriff bei Arbeitsmaschinen – Landwirt haftet nicht für Verletzung durch Mähmaschine
23. August 2025
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Landwirtin A betreibt auf ihrem Hof einen Traktor. Sie mäht mit ihrem Traktor ihr Weideland. Durch die Mäharbeiten wird ein Stein auf das benachbarte Grundstück geschleudert, auf dem B reitet. Der Stein trifft Bs Auge. B verlangt Schadensersatz.
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