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Deliktsrecht

BGH zum Betriebsbegriff bei Arbeitsmaschinen – Land­wirt haftet nicht für Ver­let­zung durch Mäh­ma­schine

BGH zum Betriebsbegriff bei Arbeitsmaschinen – Land­wirt haftet nicht für Ver­let­zung durch Mäh­ma­schine

23. August 2025

22 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Landwirtin A betreibt auf ihrem Hof einen Traktor. Sie mäht mit ihrem Traktor ihr Weideland. Durch die Mäharbeiten wird ein Stein auf das benachbarte Grundstück geschleudert, auf dem B reitet. Der Stein trifft Bs Auge. B verlangt Schadensersatz.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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