Übertragung Buchhypothek 1
4. April 2025
21 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Hypothekar H möchte die Buchhypothek an seinen Freund F übertragen. H und F einigen sich mündlich über die Abtretung der Forderung, die der Hypothek zugrunde liegt. Die Abtretung wird im Grundbuch eingetragen.
Diesen Fall lösen 79,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Übertragung Buchhypothek 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtretung ist eine Verfügung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Hypothek kann rechtsgeschäftlich nur durch Abtretung der gesicherten Forderung übertragen werden.
Genau, so ist das!
3. Die Abtretung ist hier wegen nur mündlicher Vereinbarung formunwirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
4. F hat die Hypothek nach §§ 398, 1154, 1153 BGB erworben.
Ja!
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