Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Werbung für die eigene Religion 1: Standardfall angelehnt an salafistische "Lies"-Kampagne in Innenstädten
Werbung für die eigene Religion 1: Standardfall angelehnt an salafistische "Lies"-Kampagne in Innenstädten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Angehörige einer fundamentalistisch-muslimischen Glaubensgemeinschaft verteilen Ausgaben des Korans in der Fußgängerzone von P-Stadt und verwickeln anders- oder nicht gläubige Passanten in Gespräche, um diese zu werben. Bürgermeister B verbietet die Aktion.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Werbung für die eigene Religion 1: Standardfall angelehnt an salafistische "Lies"-Kampagne in Innenstädten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die eigene Religion zu werben unterfällt dem Schutzbereich der Glaubensfreiheit.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Anwerben Nichtgläubiger für die eigene Religion sowie das Abwerben von Mitgliedern anderer Religionen ist durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützt.
Ja, in der Tat!
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