Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Werbung 2: Tabak für Kirchenaustritt
Werbung 2: Tabak für Kirchenaustritt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Katholik K sitzt wegen Diebstahls im Gefängnis. Den Protestantismus hält er für einen Irrweg und verspricht seinen protestantischen Mit-Häftlingen Tabak, wenn sie aus der evangelischen Kirche austreten. Wärter W unterbindet das Werben des K.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Werbung 2: Tabak für Kirchenaustritt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Andersgläubige von ihrem Glauben abzuwerben, fällt in den Schutzbereich der Glaubensfreiheit.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Abwerben von Mitgliedern anderer Religionen ist auch unter Zuhilfenahme von unsittlichen Mitteln erlaubt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. K bietet seinen Mit-Häftlingen im Gegenzug für den Austritt aus der evangelischen Kirche Tabak an. Handelt es sich dabei um ein unsittliches Verhalten?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.