Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Reichweite des Schutzes religiöser Betätigungsfreiheit: Wirtschaftliche Betätigung I (Allgemeines Beispiel)
Reichweite des Schutzes religiöser Betätigungsfreiheit: Wirtschaftliche Betätigung I (Allgemeines Beispiel)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer U verkauft Selbstfindungskurse. Da sein Geschäft nicht gut läuft, verleiht er den Kursen einen „religiösen Anstrich“. Religionsvertreter beklagen, U verbreite religiöse Falschinformationen und schädige ihre Religion. Ein Gericht verbietet daraufhin Us Kurse.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Reichweite des Schutzes religiöser Betätigungsfreiheit: Wirtschaftliche Betätigung I (Allgemeines Beispiel)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Religionsgemeinschaften ist es von vornherein nicht erlaubt, sich wirtschaftlich zu betätigen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Darf die wirtschaftliche Betätigung von Religionsgemeinschaften Hauptzweck ihres Bestehens und Handelns sein?
Nein!
3. Us Unternehmen betätigt sich bislang rein wirtschaftlich. Kann Us Unternehmen zu einer Religionsgemeinschaft werden, indem U es selbst als solches definiert?
Nein, das ist nicht der Fall!
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