Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 3 (situative Vertraulichkeit)
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 3 (situative Vertraulichkeit)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Junggeselle J ist auf einer großen Hochzeit eingeladen. In einem ruhigen Moment an der Bar vertraut er seinem geliebten Bruder B an, dass er jemandem umgebracht hat. B ist Polizist und verwertet diese Information in einem Strafverfahren gegen J.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 3 (situative Vertraulichkeit)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gespräch mit B fällt in den Bereich der persönlichen Lebensführung des J.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verwertung durch B im Strafverfahren beeinträchtigt J in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.