Jurafuchs

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Besondere Ausnahmen nach § 1 Abs. 4-10 BauNVO

einfach
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13. Juni 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Gemeinde G weist in einem qualifizierten Bebauungsplan ein Kerngebiet (§ 7 BauNVO) aus und setzt fest, dass Vergnügungsstätten dort nur ausnahmsweise zulässig sind. Damit soll das Wohnen in der Innenstadt wieder interessant gemacht und die Attraktivität der Innenstadt gesichert werden.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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