Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Besondere Ausnahmen nach § 1 Abs. 4-10 BauNVO
Besondere Ausnahmen nach § 1 Abs. 4-10 BauNVO
15. August 2025
15 Kommentare
4,8 ★ (30.495 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gemeinde G weist in einem qualifizierten Bebauungsplan ein Kerngebiet (§ 7 BauNVO) aus und setzt fest, dass Vergnügungsstätten dort nur ausnahmsweise zulässig sind. Damit soll das Wohnen in der Innenstadt wieder interessant gemacht und die Attraktivität der Innenstadt gesichert werden.
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