Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Keine Einzelwirkung bei § 721 BGB
Keine Einzelwirkung bei § 721 BGB
15. August 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (20.237 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Verkäufer V verkauft der City-Service-GbR, die aus den Gesellschaftern A und B besteht, 2020 einen neuen Ofen. Der GbR fehlt es jedoch an Geld. Nachdem A und B 2022 im Namen der Gesellschaft ein Anerkenntnis abgegeben haben, verzichtet V deshalb zunächst darauf, seinen Kaufpreisanspruch geltend zu machen. 2024 will V dann A persönlich in Anspruch nehmen; A beruft sich auf Verjährung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!