Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Vorübergehender Arbeitsmangel
Vorübergehender Arbeitsmangel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Busunternehmer B veranstaltet Busreisen. Als aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Reisebeschränkungen gelten, sinkt die Zahl der Buchungen. Es ist absehbar, dass die Buchungsanfragen danach wieder steigen werden. Aufgrund des Rückgangs der Buchungen kündigt B einigen seiner Mitarbeiter ordentlich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorübergehender Arbeitsmangel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung könnte durch betriebsbedingte Gründe sozial gerechtfertigt sein (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Auftragsrückgang ist ein betriebliches Erfordernis.
Ja!
3. Es reicht für das Vorliegen eines dringenden betrieblichen Grundes aus, wenn ein vorübergehender Arbeitsmangel besteht.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. B hat seinen Mitarbeitern betriebsbedingt ordentlich und wirksam gekündigt (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
nika134
12.5.2024, 15:40:26
wie wäre es, wenn es nicht vorhersehbar ist, wielange die Beschränkungen noch andauern? Selbst wenn danach die Arbeitsplätze wieder gebraucht werden ist es ja schwierig zu argumentieren wenn man nicht weiß, wann das der Fall ist
StellaChiara
29.8.2024, 14:00:21
das würde mich auch interessieren!
Anony Mous
13.10.2024, 15:13:59
Ich schließe mich der Frage an.