Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
(P) Rechtsmittelwechsel
(P) Rechtsmittelwechsel
3. Juli 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anna wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung vom AG Köln verurteilt. Ihr Verteidiger (V) legt hier form- und fristgerecht Berufung ein. Das AG leitet die Akten an das für die Berufung zuständige LG Köln weiter. V schickt einen Schriftsatz an das LG Köln. Er wolle nun doch lieber Revision einlegen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
(P) Rechtsmittelwechsel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat sich der Angeklagte einmal für ein Rechtsmittel entschieden, so ist ein Wechsel stets ausgeschlossen.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Das LG ist der richtige Adressat für die Mitteilung über den Wechsel des Rechtsmittels.
Nein!
3. Ob vorliegend ein Wechsel des Rechtsmittels zulässig ist, hängt davon ab, ob die Mitteilung rechtzeitig an das AG Köln weitergeleitet wird.
Genau, so ist das!
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