Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB

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Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB

4. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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P ist Prokuristin der Feinkost OHG. Die Prokura wird widerrufen, ohne dass dies im Handelsregister eingetragen wird. P bestellt bei Lieferant L zehn Kisten frische Feigen. Als L diese liefert, entgegnet Gesellschafterin A, sie nehme die Feigen nicht an. Der Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, P’s Prokura sei erloschen.

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