Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB (Zurechenbare Veranlassung (-))
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B wird aufgrund einer Verwechslung unwissentlich als Gesellschafter der X-OHG eingetragen. B hat mit der X-OHG nichts zu tun. G verkauft der X-OHG Sand im Wert von €2.000 und wendet sich mit der Kaufpreisforderung an B.
Einordnung des Falls
Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB (Zurechenbare Veranlassung (-))
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit des Handelsregisters wird geschützt (§ 15 Abs. 3 HGB).
Genau, so ist das!
2. Der Eintritt eines Gesellschafters in eine OHG ist eine eintragungspflichtige Tatsache (§ 15 Abs. 3 HGB).
Ja, in der Tat!
3. Die Eintragung von Bs Eintritt in als Gesellschafter ist unrichtig (§ 15 Abs. 3 HGB).
Ja!
4. G wusste nicht, dass B nicht Gesellschafter der X-OHG ist (§ 15 Abs. 3 HGB).
Genau, so ist das!
5. Die unrichtige Bekanntmachung wurde durch B zurechenbar veranlasst (§ 15 Abs. 3 HGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Dogu
1.3.2024, 15:05:45
Die unrichtige Eintragung ist bei § 15 III HGB mittlerweile entscheidend.
david1234
6.3.2024, 15:04:34
Was hat sich genau geändert ? Keine Zurechnung mehr ?
Bioshock Energy
13.4.2024, 10:34:27
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Lukas_Mengestu
19.4.2024, 12:10:15
Vielen Dank für den Hinweis und die Nachfrage. Wir haben die Aufgabe angepasst und auch einen Vertiefungshinweis ergänzt. Die Änderung betrifft den Bezugspunkt. Während früher auf die Bekanntmachung abgestellt wurde, hat sich nunmehr das Verfahren der Eintragung geändert. Da das Handelsregister nunmehr online einsehbar ist und die erstmalige Abrufbarkeit zugleich als Bekanntmachung gilt (§ 10 HGB), sind Abweichungen zwischen Eintragung/Bekanntmachung nunmehr nahezu ausgeschlossen. Entsprechend hat der Gesetzgeber § 15 Abs. 3 HGB aktualisiert und stellt nunmehr auf die unrichtige Eintragung statt die unrichtige Bekanntmachung ab. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team