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Beschlussmehrheit mit Enthaltungen (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG)
Sachverhalt
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Verfahren bei Einspruchsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 3-4 GG)
Der Bundestag will den Beamten des Bundes sämtliche Tätowierungen verbieten. Zu diesem Zweck wird eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) auf Grundlage von Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG beschlossen (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Am Tag nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages legt der Bundesrat mit 50 Stimmen Einspruch gegen das Gesetz ein.