Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Beschlussmehrheit mit Enthaltungen (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG)
Beschlussmehrheit mit Enthaltungen (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG)
26. August 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (16.828 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bei einem Gesetzesbeschluss sind insgesamt 400 Abgeordnete anwesend. Für das Gesetz stimmen 70 Abgeordnete. 30 Abgeordnete stimmen mit Nein. 20 offensichtlich verwirrte Abgeordnete wählen ungültig. Der Rest enthält sich.
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