Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Generalklausel
Öffentliche Sicherheit (Grundlagen) (Fall)
Öffentliche Sicherheit (Grundlagen) (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S parkt ihr Auto in einer scharfen, schwer einsehbaren Rechtskurve ab. Polizistin P befürchtet, dass es zu einem Unfall kommt und meint, das Parken an einer solchen Stelle sei unzulässig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Öffentliche Sicherheit (Grundlagen) (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die öffentliche Sicherheit ist ein polizeiliches Schutzgut.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unter öffentlicher Sicherheit versteht man die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.
Ja, in der Tat!
3. Die drei Teilschutzgüter der öffentlichen Sicherheit können nie nebeneinander betroffen sein.
Nein!
4. Das Vorliegen einer Gefahr bezieht sich immer auf ein polizeiliches Schutzgut.
Genau, so ist das!
5. Dadurch, dass S ihr Auto an unübersichtlicher Stelle stehen gelassen hat, ist das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit betroffen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lukaas
23.8.2024, 12:24:54
Vielleicht hilft es ja dem einen oder der anderen, aber die Schutzgüter der öfftl.Sicherheit/Ordnung (sowie andere Begriffe des POR) sind im Anhang zum OBG Brandenburg legaldefiniert. Dabei dürfen die brandenburgischen Landestexte auch von Berliner*innen im Examen mitgeführt werden (jedenfalls im 2. StEX).