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Meinungsäußerungsfreiheit – Wahl des Ortes der Meinungskundgabe vor Polizeipräsidium
Sachverhalt
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Meinungsäußerungsfreiheit – Wahl des Ortes bei Zugang zu nicht-öffentlichen Einrichtungen
Friedensaktivistin F meint, das neue Rüstungsprojekt der Bundesregierung sei "Kriegstreiberei". Das müssten jetzt auch mal die Soldaten erfahren. Deshalb will F auf einer Bundeswehr-Basis ihre Kritik vortragen und Flyer verteilen. Die Bundeswehr verweigert F Zugang zur Basis.
Friedliche Meinungsäußerung als Voraussetzung des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit
Schüler S verteilt am Eingang der Schule Flyer mit folgender Aufschrift: "Ich will schulfrei!" Um der Aktion Nachdruck zu verleihen, verteilt er schallende Ohrfeigen an Mitschüler, die keinen Flyer nehmen. Rektorin R wird es angst und bange. Sie ruft prompt die Polizei.