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Virtuelle Zusammenkünfte als grundrechtlich geschützte Versammlung?
Sachverhalt
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Teilnehmer eines Konzerts: Kein gemeinsamer Zweck
A befindet sich auf einem Queen-Konzert, um der Musik zu lauschen und sich zu amüsieren.
Veranstaltung mit gemeinsamem Zweck, aber nicht angemeldet
B und 50 Mitstreiter veranstalten im Berliner Tiergarten die lang geplante Demonstration "Böse Biene" gegen das Bienensterben. Angemeldet ist die Demo nicht. Polizistin P erteilt B einen Platzverweis. B sieht seine Versammlungsfreiheit verletzt.