Öffentliches Recht

Grundrechte

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)

Virtuelle Zusammenkünfte als grundrechtlich geschützte Versammlung?

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Virtuelle Zusammenkünfte als grundrechtlich geschützte Versammlung?

6. April 2026

9 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Bei dem von A organisierten virtuellen Protest gegen Abschiebungen legen Gleichgesinnte die Webseite der Fluggesellschaft F mit Distributed-Denial-of-Service-Anfragen (DDoS) lahm. Das AG verurteilt A wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 Abs. 1 StGB). A beruft sich auf Art. 8 Abs. 1 GG.

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