Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Teilnehmer eines Konzerts: Kein gemeinsamer Zweck
Teilnehmer eines Konzerts: Kein gemeinsamer Zweck
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A befindet sich auf einem Queen-Konzert, um der Musik zu lauschen und sich zu amüsieren.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Teilnehmer eines Konzerts: Kein gemeinsamer Zweck
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Versammlung setzt voraus, dass die Teilnehmer einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Queen-Konzert ist eine Versammlung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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