Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Veranstaltung mit gemeinsamem Zweck, aber nicht angemeldet
Veranstaltung mit gemeinsamem Zweck, aber nicht angemeldet
30. August 2025
19 Kommentare
4,7 ★ (17.841 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B und 50 Mitstreiter veranstalten im Berliner Tiergarten die lang geplante Demonstration "Böse Biene" gegen das Bienensterben. Angemeldet ist die Demo nicht. Polizistin P erteilt B einen Platzverweis. B sieht seine Versammlungsfreiheit verletzt.
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