Öffentliches Recht

Grundrechte

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)

Veranstaltung mit gemeinsamem Zweck, aber nicht angemeldet

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Veranstaltung mit gemeinsamem Zweck, aber nicht angemeldet

3. April 2026

22 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B und 50 Mitstreiter veranstalten im Berliner Tiergarten die lang geplante Demonstration "Böse Biene" gegen das Bienensterben. Angemeldet ist die Demo nicht. Polizistin P erteilt B einen Platzverweis. B sieht seine Versammlungsfreiheit verletzt.

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