Veranstaltung mit gemeinsamem Zweck, aber nicht angemeldet
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B und 50 Mitstreiter veranstalten im Berliner Tiergarten die lang geplante Demonstration "Böse Biene" gegen das Bienensterben. Angemeldet ist die Demo nicht. Polizistin P erteilt B einen Platzverweis. B sieht seine Versammlungsfreiheit verletzt.
Einordnung des Falls
Veranstaltung mit gemeinsamem Zweck, aber nicht angemeldet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs des Art. 8 Abs. 1 GG ist eine Versammlung erforderlich.
Genau, so ist das!
2. Die Versammlung fällt nur dann in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG, wenn sie angemeldet ist (§ 12 Abs. 1 VersFG BE).
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Eichhörnchen I
22.11.2021, 12:34:37
Sehr wertvoller Vertiefungshinweis. Danke an all die fleißigen 🐝
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
22.11.2021, 13:32:51
Vielen lieben Dank, das gebe ich gerne an unsere Redaktion weiter! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
V. Z.
4.4.2023, 13:53:14
NRW hat mittlerweile auch ein eigenes VersG
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nl_wadnphl
16.5.2023, 10:52:06
In die Liste der Versmmlungsgesetze der Länder müsste auch noch NRW? (seit 17.12.2021)
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
16.5.2023, 10:58:45
Absolut! Vielen Dank für den Hinweis, das haben wir ergänzt :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Diaa
8.10.2023, 11:21:15
Hessen hat mittlerweile auch ihr eigenes VerG
1 Leo
17.1.2024, 12:31:42
hey, würde man nicht schon bei Verfassungsbeschwerde rausfliegen in "Beschwerdebefugnis"? I mean, die GR-Verletzung wäre ja nicht mehr andauernd nach z.b. paar Tagen
TubaTheo
19.2.2024, 10:51:05
Bei Verletzung von Rechten wie das der Versammlungsfreiheit, bei denen die Rechtsverletzung sehr schnell schon wieder vorbei ist, macht man eine Ausnahme. Man sagt, dass der Grundrechtseingriff so schwerwiegend ist, dass man trotz fehlender Gegenwärtigkeit beschwerdebefugt ist. Sonst könnte die Behörde jede Versammlung kurz vorher verbieten und man hätte keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ergehende Urteil hat dann eher Rechtswirkung für spätere, gleichgesinnte Versammlungen.
Jurasöhnchen
9.7.2024, 17:46:00
In der Subsumtion ist von mehr als 3 Personen die rede. Richtig wäre doch mindestens 2 Personen?