Grundfall: Missbrauch der Vertretungsmacht
20. Mai 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K ist als Koch im Restaurant des R auch für Obst- und Gemüsebestellungen bei Lieferant L zuständig. R hat ihm zwar eine unbeschränkte Außenvollmacht gegenüber L erteilt, jedoch hat er K angewiesen, stets nur regionale Produkte zu bestellen. K bestellt eine Kiste Ananas bei L.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Missbrauch der Vertretungsmacht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine eigene Willenserklärung im Namen des R abgegeben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat Vertretungsmacht für Obst- und Gemüsebestellungen bei L. Auch die Bestellung einer Kiste Ananas ist hiervon erfasst.
Genau, so ist das!
3. Die Bestellung der Kiste Ananas wirkt für und gegen den R. Zwischen R und L kam ein Kaufvertrag zustande.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
7.2.2022, 13:16:34
Vielleicht könntet ihr noch ergänzen in einer Frage, dass durch das überschreiten des dürfend ja RECHTSFOLGEn im innenverhältnis ausgelost werden.

Lukas_Mengestu
8.2.2022, 12:41:37
Danke für den Hinweis, nomamo. Dass der Geschäftsherr gegen den Vertreter
Schadensersatzansprüche aus dem Grundverhältnis geltend machen kann, haben wir in der letzten Aufgabe als Vertiefungshinweis erwähnt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Daniel
17.11.2024, 12:49:48
Hallo Lukas, habe den Fall eben gemacht und fände der Vollständigkeit halber auch den Hinweis oder die Frage toll, dass hier eine Abweichung von Innen- und Außenverhältnis vorliegt. Der Vertreter hat eben keine unbeschränkte Vollmacht erhalten, sondern diese wurde auf regionale Produkte beschränkt. Das kam mir in der Fragenstellung zu kurz.
okalinkk
28.4.2025, 20:45:32
@[Daniel](263733) er hat mE eine unbeschränkte Vollmacht erteilt bekommen. Die Vollmacht regelt das Aussenverhältnis, also das Verhältnis zwischen Bevollmächtigtem und dem Dritten. Und dem Dritten ggü kann der Vertreter hier unbeschränkt handeln. Nur im Innenverhältnis (Vertretener - Bevollmächtigter) ist die Vertretungsmacht beschränkt… das ist aber nur das rechtliche „Dürfen“ und nicht das rechtliche „Können“
Reus04
14.4.2023, 00:09:07
Hallo Jurafuchs Team, Was ist wenn R keine unbeschränkte
Außenvollmachterteilt hätte? Wäre K dann Vertreter ohne Vertretungsmacht?
Reus04
17.4.2023, 11:11:50
?
TubaTheo
25.5.2023, 20:08:12
Hätte R die
Außenvollmachteingeschränkt, also dem L beispielsweise mitgeteilt, dass K nur regionale Produkte bestellen darf, so läge nur noch eine beschränkte
Außenvollmachtvor. Würde K also trotzdem Ananas bestellen, so wäre K Vertreter ohne Vertretungsmacht. Da L allerdings über die Beschränkung der Vollmacht Bescheid weiß (
Außenvollmacht), ist er quasi "selbst
schuld", wenn er das
Rechtsgeschäfteingeht. Er kannte ja den Mangel. Nach § 179 III S. 1 haftet K also dann auch als Vertreter ohne Vertretungsmacht nicht. Das wäre das, was ich dazu gesagt hätte. Falls das Jurafuchs-Team antwortet, sehen wir ja, ob es nicht doch anders ist. Beste Grüße ;)
Daniel
17.11.2024, 12:51:07
Ich sehe es wie TubaTheo, danke für die Diskussion!
QuiGonTim
29.11.2023, 22:41:11
Macht es in diesem Fall Sinn auf die Wertung des §
170 BGBzu verweisen? Aus der Norm wird schließlich deutlich, dass der
Außenvollmachtim Kollisionsfall Vorrang vor der Innenvollmacht gewährt wird.
Daniel
17.11.2024, 12:51:37
Ja würde ich auf jeden Fall erwähnen.
okalinkk
28.4.2025, 21:46:45
Unabhängig von diesem Fall stelle ich mir gerade die Frage, wozu es 50 I HGB bedarf? Letztlich folgt doch schon aus der Abstraktheit zwischen Vollmacht und Grundverhältnis, dass Beschränkungen im Innenverhältnis dem Dritten ggü wirkungslos sind? ist 50 I HGB lediglich eine Klarstellung dessen?