Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliches Entstehen eines Arbeitsverhältnisses (Ausbildung, § 24 BBiG)
Gesetzliches Entstehen eines Arbeitsverhältnisses (Ausbildung, § 24 BBiG)
14. Juli 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anna (A) hat bei Bäckermeisterin Bianca (B) ihre Ausbildung zur Bäckerin am 31.3. abgeschlossen. Am 1.4. arbeitet A wie gewöhnlich in Bs Bäckerei. Über eine Weiterbeschäftigung nach Abschluss der Ausbildung haben A und B nie gesprochen.
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Einordnung des Falls
Gesetzliches Entstehen eines Arbeitsverhältnisses (Ausbildung, § 24 BBiG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bestand während As Ausbildung zur Bäckerin ein Arbeitsverhältnis zwischen A und B (§ 10 BBiG)?
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Da A und B sich nicht über eine Weiterbeschäftigung geeinigt haben, bestand trotz As fortgesetzter Tätigkeit in Bs Bäckerei kein Arbeitsverhältnis zwischen A und B (§ 24 BBiG).
Nein, das trifft nicht zu!
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