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Annahmeverzugslohn bei Einzelfall: Verschlafen und Kündigung
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheExamen-Relevanz
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§ 615 S. 3 BGB – abgebrannter Betrieb
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Als sie eines Tages zur Arbeit erscheint, sieht sie, dass der Betrieb vollständig abgebrannt ist. B teilt A mit, dass sie ab sofort keinen Lohn mehr erhalte, weil sie ihre Arbeitsleistung im Betrieb ja nicht mehr erbringen könne.
Wirtschaftsrisiko bei Fortführung wirtschaftlich sinnloser Tätigkeit
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Aufgrund der Verschlechterung der Auftragslage ist die Erbringung der Arbeitsleistung durch A zwar noch möglich, aber wirtschaftlich sinnlos. B schließt den Betrieb eine Woche lang und zahlt der A in dieser Zeit keinen Lohn.