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Stellung des Käufers beim Eigentumsvorbehalt
Sachverhalt
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Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung
Die Bank B fordert von Schreiner S zur Gewährung eines Kredits als Sicherheit die Übereignung einer betriebsnotwendigen Sägemaschine. S möchte im Besitz der Säge bleiben, weil er ohne sie nicht arbeiten kann.
Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt
E bringt ihr E-Bike zu V, damit er es über den Winter verwahrt. Am 01.02. verkauft V das Fahrrad an die gutgläubige K unter Eigentumsvorbehalt. K zahlt am 01.02. die erste Rate und nimmt das Fahrrad sofort mit. Am 01.04. erzählt E der K von dem Vorfall. K bezahlt am 15.04. die letzte Rate.