Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt
Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt
10. Juli 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E bringt ihr E-Bike zu V, damit er es über den Winter verwahrt. Am 01.02. verkauft V das Fahrrad an die gutgläubige K unter Eigentumsvorbehalt. K zahlt am 01.02. die erste Rate und nimmt das Fahrrad sofort mit. Am 01.04. erzählt E der K von dem Vorfall. K bezahlt am 15.04. die letzte Rate.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat K am 01.02. eine Anwartschaft analog § 929 S. 1 BGB analog an dem Fahrrad erworben?
Nein!
2. K hat am 01.02. gutgläubig ein Anwartschaftsrecht an dem Fahrrad erworben.
Genau, so ist das!
3. Erwirbt K am 15.04. Eigentum an dem Fahrrad, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gutgläubig ist?
Ja, in der Tat!
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