Strafrecht > Strafprozessrecht
Ablehnung von Beweisanträgen / Lügendetektor
A ist wegen sexueller Nötigung angeklagt. Zum Beweis dafür, dass er die Tat nicht begangen hat, beantragt er mittels eines Polygraphen (Lügendetektor) begutachtet zu werden. Dadurch sei festzustellen, dass er die Wahrheit sage und die vorgeworfene Handlung somit nicht vorgenommen habe.

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Beweisperson – Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht bei Verlöbnis sowie Einstellung nach § 153a StPO
A bringt den Liebhaber seiner Verlobten V, den Nachbarn N vorsätzlich um. V ist dabei anwesend und macht sich dabei ausschließlich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (§ 323c StGB). Tage nach der Tat löst V das Verlöbnis auf. Die Staatsanwältin S stellt das Verfahren gegen V nach § 153a StPO ein, V erfüllt die Auflage. S verlangt nun, dass die V als Zeugin im Verfahren gegen A aussagt.