Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)
Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist geschäftsunfähig und steht unter Betreuung. Eines Tages wandert B erkennbar orientierungslos durch die Stadt. Streifenpolizist P bemerkt B. Da B auf Ansprache nicht reagiert, nimmt P ihn mit auf die Wache, um herauszufinden, wo B wohnt. B will aber weiterspazieren.
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Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Freiheit der Person) schützt persönlich Jedermann. Erfasst sind jedoch nur Geschäftsfähige. Als Geschäftsunfähiger kann B sich nicht auf den Schutz des Grundrechts berufen.
Nein!
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