Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB

§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – mit konkreter Gefährdung

§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – mit konkreter Gefährdung

16. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T schießt aus dem Seitenfenster auf das vor ihm fahrende Fahrzeug des O. Die Kugel durchschlägt die Kofferraumabdeckung, durchdringt die Rückenlehne und verletzt O am Rücken, der hierdurch in seiner Fahrsicherheit beeinträchtigt wird.

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