Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – mit konkreter Gefährdung
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – mit konkreter Gefährdung
16. August 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (10.638 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt aus dem Seitenfenster auf das vor ihm fahrende Fahrzeug des O. Die Kugel durchschlägt die Kofferraumabdeckung, durchdringt die Rückenlehne und verletzt O am Rücken, der hierdurch in seiner Fahrsicherheit beeinträchtigt wird.
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