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§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) - verkehrsfeindliche Absicht fehlt
Sachverhalt
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§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – Schädigungsvorsatz fehlt
T geht zu Demonstrationszwecken auf einer Hauptverkehrsstraße spazieren, um Autofahrer zum Anhalten zu zwingen. Da ein Vorbeifahren nicht möglich ist, kann der Pkw-Fahrer O einen Unfall nur durch eine Vollbremsung verhindern.
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – konkrete Gefährdung fehlt
T tätigt während des Abbiegevorgangs ohne äußeren Anlass eine Vollbremsung. Wie von T beabsichtigt, kann der hinter ihm fahrende O nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt mit mäßiger Geschwindigkeit hinten auf. An dem Pkw des O entsteht ein Schaden von €160.