Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungsverfahren

Verfahren bei Einspruchsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 3-4 GG)

Verfahren bei Einspruchsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 3-4 GG)

8. Dezember 2025

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Klassisches Klausurproblem

Der Bundestag will den Beamten des Bundes sämtliche Tätowierungen verbieten. Zu diesem Zweck wird eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) auf Grundlage von Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG beschlossen (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Am Tag nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages legt der Bundesrat mit 50 Stimmen Einspruch gegen das Gesetz ein.

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