Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Die Bundesregierung
Neutralität von Amtsträgern (Seehofer vs. AfD)
Neutralität von Amtsträgern (Seehofer vs. AfD)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die A-Partei kritisiert Bundespräsident F öffentlich, weil dieser ein Konzert gegen Rechts unterstützt. In einem Interview, das auf der Internetseite des BMI veröffentlicht wird, verurteilt Innenminister S das Verhalten der A-Partei und bezeichnet diese als „hochgefährlich“ und „staatszersetzend“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Neutralität von Amtsträgern (Seehofer vs. AfD)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 14 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die A-Partei will sich gegen die Äußerung des S wehren. Statthafter Rechtsbehelf vor dem BVerfG ist das Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die A-Partei ist als politische Partei im Organstreit parteifähig (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG).
Ja, in der Tat!
3. S ist als Bundesinnenminister nicht parteifähig; die A-Partei muss sich stattdessen gegen die Bundesregierung als oberstes Verfassungsorgan wenden.
Nein!
4. Die A-Partei hat gemäß Art. 21 Abs. 1 GG das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.
Genau, so ist das!
5. Das Recht auf Chancengleichheit der Parteien beinhaltet als Kehrseite, dass sich Staatsorgane parteipolitisch neutral verhalten müssen (Neutralitätsgebot).
Ja, in der Tat!
6. Das Gebot parteipolitischer Neutralität von Staatsorganen gilt nur in Wahlkampfzeiten.
Nein!
7. S ist nur an das Neutralitätsgebot gebunden, wenn er sich in amtlicher Funktion als Bundesminister geäußert hat.
Genau, so ist das!
8. Ob die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung in amtlicher Funktion stattgefunden hat, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen.
Ja, in der Tat!
9. S hat die Äußerungen im Interview in amtlicher Funktion als Bundesminister getätigt.
Nein!
10. Allerdings weist die Veröffentlichung des Interviews auf der Internetseite des BMI einen Amtsbezug auf und stellt somit einen Eingriff in Art. 21 Abs. 1 GG dar.
Genau, so ist das!
11. S steht als Bundesminister eine generelle politische Äußerungsbefugnis zu (Art. 65 GG).
Ja, in der Tat!
12. Die Befugnis des S zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist grundsätzlich geeignet, den Eingriff in Art. 21 Abs. 1 GG zu rechtfertigen.
Ja!
13. Die Veröffentlichung des Interviews auf der Internetseite des BMI verstößt gegen das Sachlichkeitsgebot.
Genau, so ist das!
14. Der Antrag der A-Partei ist begründet. Durch die Veröffentlichung des Interviews hat S die A-Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1 GG) verletzt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
17.12.2020, 14:12:01
In dem Bild wird aber der Bezug zur Position als Bundesinnenminister absolut eindeutig hergestellt. Das passt nicht zur Antwort. Wenn ich das noch richtig erinner wurde S damals gerade nicht als Bundesinnenminister sondern als CSU-Fraktionschef interviewt. Könnt ihr da nochmal recherchieren?
Eigentum verpflichtet 🏔️
18.12.2020, 00:54:52
Hallo Isabel, kein Problem, das (verlinkte) Urteil des BVerfG sagt folgendes: 1. dass der Antragsgegner durch die Veröffentlichung eines Interviews, das einleitet mit den Zeilen „Seehofer versteht die Aufregung nicht: GroKo arbeitet ‚störungsfrei‘ – Ein Interview mit Bundesinnenminister Horst Seehofer zur großen Koalition (GroKo)“ auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (...)" Demnach wurde er doch in seiner Funktion als Bundesinnenminister interviewt.
Sophix58
8.9.2023, 07:54:15
Das mag eine sehr banale Frage sein, aber wann ist Art. 21 I GG alleine und wann zusammen mit Art. 3 I GG zu zitieren?
anni0910
4.11.2023, 09:18:25
Vielleicht interessant zum Nachlesen, passend zum Thema in hoheitlicher Funktion oder privat - das AG Berlin (Beschl. v. 19.10.2023, Az. 151 C 167/23 eV) hat im Fall Lauterbach darüber entschieden, ob das Blockieren eines Users mit dem Twitteraccount zulässig ist oder eine
öffentliche Einrichtungdamit betroffen ist. Die kamen dann zum Entschluss, dass der Twitteraccount des Ministers privat betrieben wird - sicherlich mal lesenswert für zukünftige Examensfälle oder mündliche Prüfungen :)
lawfulthings
19.2.2024, 09:50:47
Hallo, da ich vermute, dass der Fall in m
ehreren Levels vorkommt wird er mehrmals abgefragt. Ich dachte, dass man den dann immer nur einmal bearbeiten muss und das bei den anderen Bereichen dann als erledigt gekennzeichnet wird. Kann man da was machen? Liebe Grüße, lawfulthings
Nora Mommsen
19.2.2024, 16:01:52
Hallo lawfulthings, danke für deine Nachfrage. Dem ist zur Zeit nicht so. Die Verarbeitung eines Falles mit unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlichen Levels dient auch der Wiederholung und dem didaktischen Zweck diesen nicht zu sehr zu überfrachten. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
hagenhubl
8.5.2024, 12:36:47
Ich habe mal eine ganz andere Frage. Was passiert, wenn eine Partei nicht im Bundestag sitzt? Darf sie dann auch ein Organstreitverfahren durchführen?
Maximilian Puschmann
13.5.2024, 18:39:32
Hallo hagenhubl, das ist egal. Die Partei muss nicht in den Bundestag eingezogen sein, da sie weitherin ihre Rechte aus ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status erhält, vgl. Art 21 GG. Beste Grüße Max - für das Jurafuchs-Team
Ala
17.7.2024, 14:22:49
Das war ein anschaulicher und aufschlussreicher Fall. Danke für die Aufbereitung 😊 Hilfreich wäre es zusätzlich, wenn die zu abschließend ein Schema/eine Übersicht gezeigt wird zu den einzelnen Aspekten des neutralitätsgebots einerseits und den zulässigen Äußerungsformen der regierungspolitiker.
Foxxy
19.7.2024, 13:27:45
Hallo, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team
G0d0fMischief
28.10.2024, 11:04:30
Ich schließe mich @[Ala](241758) an! Könntet ihr ein Schema hinzufügen? Äußerungen von Hoheitsträgern sind äußerst examensrelevant