Übersicht über Merkmale 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schlägt O. Vorher hat er 350 Volljuristen gefragt, ob das ok sei. Diese haben ihm gesagt, dass das natürlich erlaubt sei, da alle dachten die Frage sei ironisch gemeint. Kurz vor dem Schlag erhält T eine SMS von seinem Anwaltsfreund F, der Ts Schwäche für Ironie kennt und ihn aufklärt. T glaubt F, schlägt aber trotzdem zu.
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Einordnung des Falls
Übersicht über Merkmale 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T handelte ohne die Einsicht Unrecht zu begehen nach § 17 S. 1 StGB
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte die Einsicht Unrecht zu begehen zum Zeitpunkt der Begehung der Tat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.