Unrechtseinsicht 1.1

27. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, das Schießen auf Gegenstände sei rechtlich nicht verboten. Er sieht auch keinen moralischen Verstoß, da er die Schäden im Nachgang freiwillig "ja auf jeden Fall ersetzen wird und es keinem schaden würde". Es werden einige Fenster zerstört.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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