Vorvertragliches Schuldverhältnis: Aufnahme von Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsreferendarin R verhandelt mit der Kanzlei K darüber, dass R neben Ihrem Rechtsreferendariat bei K eine Nebentätigkeit aufnimmt.
Einordnung des Falls
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Aufnahme von Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R und K haben einen Arbeitsvertrag geschlossen (§ 611a BGB).
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Nein, das ist nicht der Fall!
2. Zwischen R und K ist ein rechtgeschäftsähnliches Schuldverhältnis entstanden (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
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Ja, in der Tat!
3. Mit dem rechtgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis entstehen für R und K Schutz- und Rücksichtnahmepflichten (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB).
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Ja!
4. Da zwischen R und K kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, ist ausgeschlossen, dass zwischen Ihnen ein Schuldverhältnis im weiteren Sinne besteht.
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Nein!
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Mert oder Alf
22.11.2023, 11:19:48
ich verstehe nicht, wieso dies unter Vertragsverhandlungen fällt, in Anbetracht dessen, dass R und K keinen Vertrag schließen wollen sondern R lediglich wo anders einen Nebenjob ausüben will. Also was hat K überhaupt damit zu tun?

Nora Mommsen
24.11.2023, 14:31:36
Hallo Bert oder Alf, danke für deine Frage. Ich glaube, da ist es zu einem Missverständnis gekommen. Bei K handelt es sich um die Kanzlei, bei der R ihre Nebentätigkeit aufnehmen möchte. Bei den Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag handelt es sich um Vertragsverhandlungen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team