Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung von Schuldverhältnissen
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Aufnahme von Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Aufnahme von Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsreferendarin R verhandelt mit der Kanzlei K darüber, dass R neben Ihrem Rechtsreferendariat bei K eine Nebentätigkeit aufnimmt.
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Einordnung des Falls
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Aufnahme von Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R und K haben einen Arbeitsvertrag geschlossen (§ 611a BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zwischen R und K ist ein rechtgeschäftsähnliches Schuldverhältnis entstanden (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Mit dem rechtgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis entstehen für R und K Schutz- und Rücksichtnahmepflichten (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB).
Ja!
4. Da zwischen R und K kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, ist ausgeschlossen, dass zwischen Ihnen ein Schuldverhältnis im weiteren Sinne besteht.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mert oder Alf
22.11.2023, 11:19:48
ich verstehe nicht, wieso dies unter Vertragsverhandlungen fällt, in Anbetracht dessen, dass R und K keinen Vertrag schließen wollen sondern R lediglich wo anders einen Nebenjob ausüben will. Also was hat K überhaupt damit zu tun?
Nora Mommsen
24.11.2023, 14:31:36
Hallo Bert oder Alf, danke für deine Frage. Ich glaube, da ist es zu einem Missverständnis gekommen. Bei K handelt es sich um die Kanzlei, bei der R ihre Nebentätigkeit aufnehmen möchte. Bei den Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag handelt es sich um Vertragsverhandlungen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Magie99Capona
24.6.2024, 10:40:35
Danke für die Erklärung, finde die Formulierung der Aufgabe auch sehr missverständlich. Ich bin auch davon ausgegangen das R schon bei K als Referendar ist und woanders eine nebentätigkeit ausüben möchte
carlotka
24.8.2024, 22:15:41
Vielleicht könnte man die Aufgabenstellung nochmal etwas konkretisieren :) Auch ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass die Referendarin im Rahmen des Referendariats bei der Kanzlei arbeitet und dort ihre Station ablegt und nun mit der Kanzlei darüber verhandelt, ob sie daneben eine weitere Tätigkeit ausüben darf
as.mzkw
26.8.2024, 20:41:58
„Rechtsreferendarin R verhandelt mit der Kanzlei K (!) darüber, dass R neben Ihrem Rechtsreferendariat bei K (!) eine Nebentätigkeit aufnimmt.“ Es ist eindeutig K gemeint, sowohl im Hinblick auf die Ref-Station als auch bzgl der Nebentätigkeit.