Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Eignung zur gewöhnlichen Verwendung – Sachmangel nach § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB
Eignung zur gewöhnlichen Verwendung – Sachmangel nach § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB
15. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (40.957 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erwirbt im Frühjahr 2015 von V für €22.250 einen Neuwagen VW Golf 2.0 TDI mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass das Fahrzeug mit einer Software ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert. Es besteht die Gefahr, dass die weitere Nutzung durch die zuständigen Behörden untersagt wird.
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