Reserveursachen 3 / Schadensanlage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autofahrer A verletzt den 40-jährigen Fliesenleger F fahrlässig so schwer, dass F seiner Erwerbstätigkeit als Fliesenleger bis zum Rentenalter nicht mehr nachgehen kann. Ihm entgeht damit ein Monatseinkommen von €3.000. F hätte aber aufgrund eines chronischen Hexenschusses seine Berufstätigkeit ohnehin sechs Monate später aufgeben müssen.
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Einordnung des Falls
Reserveursachen 3 / Schadensanlage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F kann Schadensersatz für eine verlorene Arbeitskraft als solche verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Reserveursache „chronischer Hexenschuss“ ist im Rahmen der äquivalenten Kausalität beachtlich, sodass F nur Verdienstausfall für 6 Monate verlangen kann.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
11.2.2021, 13:11:44
Bei der zweiten Frage steht, dass Selbstständige konkrete Gewinnchancen oder Einnahmen nachweisen müssen, um diese ersetzt zu bekommen. Es kann doch aber ein mtl. Einkommen nachgewiesen werden. Wieso reicht dieses nicht aus?
Marilena
13.2.2021, 13:14:28
Hallo frausummer, danke für die Nachfrage! Im Hinweistext steht nicht, dass es das monatliche Einkommen nicht ausreicht. Dass Antwort 1 „nicht stimmt“, bezieht sich darauf, dass F nicht Schadensersatz für eine verlorene Arbeitskraft als solche verlangen kann. Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena
Makschuu
12.4.2023, 16:37:32
Hallo :) Ich habe eine kleine Verständnisfrage. Die erste Frage bezieht sich ja darauf, dass F keinen Schadensersatz für seine verlorene Arbeitskraft als solche verlangen kann. Aber steht dies nicht eigentlich hinter dem § 843 I BGB, wonach dem/der Verletzten infolge der Aufhebung der Erwerbsfähigkeit eine
Geldrente als Schadensersatz zu leisten ist? Oder ist § 843 I BGB hier nicht einschlägig, da F „nur“ seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber nicht gänzlich arbeitsunfähig geworden ist? Vielen Dank schon mal im Voraus :)
Jopies
16.4.2023, 23:25:21
IsiRider
12.7.2023, 17:01:07
Was stimmt denn jetzt? Zum einen habe ich gelesen, dass beim Gewerbe die Rentabilität vermutet werde und zum anderen müsse sie konkret dargelegt werden.
david1234
15.10.2024, 15:26:11
Da geht es um Aufwendungen, die an sich ja kein Schaden sind, bei gewerblichen wird diesen doch eine
Rentabilitätsvermutungzugesprochen.