Reserveursachen 3 / Schadensanlage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autofahrer A verletzt den 40-jährigen Fliesenleger F fahrlässig so schwer, dass F seiner Erwerbstätigkeit als Fliesenleger bis zum Rentenalter nicht mehr nachgehen kann. Ihm entgeht damit ein Monatseinkommen von €3.000. F hätte aber aufgrund eines chronischen Hexenschusses seine Berufstätigkeit ohnehin sechs Monate später aufgeben müssen.
Einordnung des Falls
Reserveursachen 3 / Schadensanlage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F kann Schadensersatz für eine verlorene Arbeitskraft als solche verlangen.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Die Reserveursache „chronischer Hexenschuss“ ist im Rahmen der äquivalenten Kausalität beachtlich, sodass F nur Verdienstausfall für 6 Monate verlangen kann.
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Ja!
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frausummer
11.2.2021, 13:11:44
Bei der zweiten Frage steht, dass Selbstständige konkrete Gewinnchancen oder Einnahmen nachweisen müssen, um diese ersetzt zu bekommen. Es kann doch aber ein mtl. Einkommen nachgewiesen werden. Wieso reicht dieses nicht aus?

Marilena
13.2.2021, 13:14:28
Hallo frausummer, danke für die Nachfrage! Im Hinweistext steht nicht, dass es das monatliche Einkommen nicht ausreicht. Dass Antwort 1 „nicht stimmt“, bezieht sich darauf, dass F nicht Schadensersatz für eine verlorene Arbeitskraft als solche verlangen kann. Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena

Makschuu
12.4.2023, 16:37:32
Hallo :) Ich habe eine kleine Verständnisfrage. Die erste Frage bezieht sich ja darauf, dass F keinen Schadensersatz für seine verlorene Arbeitskraft als solche verlangen kann. Aber steht dies nicht eigentlich hinter dem § 843 I BGB, wonach dem/der Verletzten infolge der Aufhebung der Erwerbsfähigkeit eine Geldrente als Schadensersatz zu leisten ist? Oder ist § 843 I BGB hier nicht einschlägig, da F „nur“ seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber nicht gänzlich arbeitsunfähig geworden ist? Vielen Dank schon mal im Voraus :)

Jopies
16.4.2023, 23:25:21
Aber auch hier bemisst sich ja die Höhe der Geldrente auch nicht nach einfach der Arbeitskraft an sich, sondern mit dem Erwerb durch die Arbeitskraft. Wessen Erwerb höher war bekommt ja auch eine höhere Geldrente. Deswegen niemals einen Zahnarzt anfahren (oder zumindest nicht seine Hände).
IsiRider
12.7.2023, 17:01:07
Was stimmt denn jetzt? Zum einen habe ich gelesen, dass beim Gewerbe die Rentabilität vermutet werde und zum anderen müsse sie konkret dargelegt werden.