Definition: Hypothetische Reserveursache (vor § 13 StGB)
15. Februar 2026
7 Kommentare
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Was versteht man im Strafrecht unter einer „hypothetischen Reserveursache“?
Eine hypothetische Reserveursache ist ein Umstand, der den Erfolg ebenfalls, aber zeitlich später herbeigeführt hätte und für die Kausalitätsfrage außer Betracht bleibt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Martin
7.2.2022, 19:08:04
Liebes Jurafuchs-Team, dem zur Verfügung stehenden Lehrbuch zufolge müsse eine
Reserveursachenicht zwingend zeitlich später zum Erfolg kommen. Wenn z.B. jemand ein Stein auf eine Tulpe wirft, der ein zeitgleich fallendes Hagelkorn ablenkt, wäre die
Reserveursache(Hagelkorn) zum zeitlich gleichen konkreten Erfolg gekommen. (Kindhäuser/Zimmermann, § 10 Rn. 20) Oder wäre das für Euch eine
abbrechende Kausalität? LG
Lukas_Mengestu
9.2.2022, 14:00:22
Hallo Martin, vielen Dank für Deine Frage. In dem von Dir erwähnten Beispiel trifft der Stein notwendigerweise zuerst bei der Tulpe ein und das Hagelkorn wird anschließend abgelenkt. Treffen sie dagegen zeitgleich ein und beschädigen beide die Tulpe gleichermaßen, so läge
alternative Kausalitätvor. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Moritz
17.2.2025, 11:28:38
@[Lukas_Mengestu](136780) aber wenn z.B. zwei Attentäter auf ein Opfer angesetzt werden, wobei nur einer von ihnen das Opfer tatsächlich erschießt (der andere hätte den Erfolg in seiner konkreten Gestalt aber ebenfalls zur gleichen Zeit herbeigeführt, wenn der erste nicht geschossen hätte), dann liegt doch auch eine
hypothetische Reserveursachevor, obwohl der Erfolg durch die
Reserveursachenicht zwingend zeitlich später eingetreten wäre, oder?
Lt. Maverick
28.6.2025, 20:18:29
Aber genau das ist doch eine
hypothetische Reserveursache. Hypothetisch hätte der zweite Sniper ebenso zum selben Zeitpunkt den Erfolg herbeiführen können, aber genau das ist nicht passiert. Andernfalls wäre das Opfer zeitgleich getroffen worden, was in deinem Beispiel gerade nicht der Fall ist. Zudem kann nicht gesichert behauptet werden, dass der zweite Sniper dieselbe Körperstelle getroffen hätte (Stichwort: Windverhältnisse, Entfernung, anderer Einschusswinkel). Würde man den zweiten Sniper als beachtliche Reserverursache behandeln, hätten wir folgende Konsequenz: Straflosigkeit des ersten Snipers und allenfalls Versuch des zweiten Snipers und das wäre wohl alles andere als billig.
Constantin Lammert
12.4.2024, 10:19:40
Da der Zeitpunkt des Erfolgs ein entscheidendes Merkmal seiner konkreten Gestalt ist, könnte man bei hypothetischen
Reserveursachen aus deren Definition (späterer Eintritt) mit der
Äquivalenztheoriebereits schließen, dass sie nicht kausal für den Erfolg sein können - egal wie ähnlich sich die konkreten Gestalten jedes Kausalverlaufs ansonsten jeweils sind. Jetzt ist der konkrete Zeitpunkt zweier Kausalverlauf allerdings nicht immer unabhängig voneinander. Wie ist es bei dem Fall, dass zwei Täter dasselbe Opfer mit demselben Gift aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten vergiften und dieses aufgrund der höheren Dosis schneller verstirbt? z.B. vergiftet T1 O um 12 Uhr und um 12:30 Uhr T2 das Opfer. In einer kontrafaktischen Betrachtung wäre man zu dem Schluss gekommen, dass bei jedem von den Tätern angestoßenen Kausalverlauf, das Opfer zwei Stunden später verstorben wäre. Auf faktischer Ebene ist es jedoch bereits eine halbe Stunde (13 Uhr) nach der Vergiftung durch T2 gestorben. Wenn ich mich jetzt auf hypothetische Kausalverläufe bei meiner Schlussfolgerung verlasse, komme ich bei Vergleich zu dem faktischen Kausalverlauf zu dem Schluss, dass beide Handlungen kausal für den Erfolg in seiner konkreten Gestalt sind. Sie führen bezogen auf den Zeitpunkt kumulativ zum Erfolg, aber auch unabhängig voneinander zu dem Erfolg "Tod durch Vergiftung" und können somit auch als alternativ kausal verantwortlich betrachtet werden. Oder kann man so nicht schlussfolgern? Nachtrag: Da man
jaimmer auf Kausalität bei Merkmalen
strafrechtlich relevanter Erfolge prüft, ist das Ausmaß der
Grausamkeitnicht von Interesse für die konkrete Gestalt des Erfolgs beim oben geschilderten Beispiel, wenn man davon ausgeht, dass die Dosis proportional zur
Grausamkeitdes Ablebens ist. Oder?
