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Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

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Definition: Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

20. Mai 2026

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Was versteht man unter der „Rentabilitätsvermutung“

Die Rentabilitätsvermutung ist die widerlegbare Vermutung, dass der Gläubiger bei ordnungsgemäßer Leistung, mit der er einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, so große Vermögensvorteile hätte erwirtschaften können, dass seine Aufwendungen, die er in Erwartung der Leistung getätigt hat, gedeckt gewesen wären.

Die Rentabilitätsvermutung greift nur, wenn der Gläubiger mit der Leistung einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.

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