Definition: Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)
Was versteht man unter der „Rentabilitätsvermutung“
Die Rentabilitätsvermutung ist die widerlegbare Vermutung, dass der Gläubiger bei ordnungsgemäßer Leistung mit dieser so große Vermögensvorteile hätte erwirtschaften können, dass seine Aufwendungen, die er in Erwartung der Leistung getätigt hat, gedeckt gewesen wären.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
18.4.2024, 10:44:43
In welchem Zusammenhang wird das Stichwort „
Rentabilitätsvermutung“ relevant? Beim Aufwendungsersatz? Beim auf den entgangenen Gewinn gerichteten Schadenersatz?
Nora Mommsen
18.4.2024, 16:37:45
Hallo QuiGonTim, danke für deine Frage. Die
Rentabilitätsvermutungist beim Ersatz von Aufwendungen relevant, allerdings nur für wirtschaftlich tätige Personen. Mit Hilfe der
Rentabilitätsvermutungwerden
frustrierte Aufwendungenmit einer wirtschaftlichen Zweckrichtung im
Einzelfallals Schaden angesehen. Der
Rentabilitätsvermutungliegt der Gedanke zu Grunde, dass den Aufwendungen bei ordnungsgemäßer Erfüllung ein materieller Gegenwert entgegengestanden wäre, der aufgrund der Nichtleistung weggefallen sei. Somit sei ein Schaden entstanden. Für entgangenen Gewinn ist diese nicht relevant. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
LioFlo
15.11.2024, 23:18:01
Im Fall zur
Rentabilitätsvermutungin diesem Kurs sagt ihr aber genau: die 700€ für die Einladung zur Spielemesse in Erwartung des „Gewinns“ aus dem Verkauf der Brettspiele können als entgangener Gewinn geltend gemacht werden…