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Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

Definition: Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

12. Dezember 2024

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Was versteht man unter der „Rentabilitätsvermutung“

Die Rentabilitätsvermutung ist die widerlegbare Vermutung, dass der Gläubiger bei ordnungsgemäßer Leistung mit dieser so große Vermögensvorteile hätte erwirtschaften können, dass seine Aufwendungen, die er in Erwartung der Leistung getätigt hat, gedeckt gewesen wären.

Die Rentabilitätsvermutung greift nur, wenn der Gläubiger mit der Leistung einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

18.4.2024, 10:44:43

In welchem Zusammenhang wird das Stichwort „

Rentabilitätsvermutung

“ relevant? Beim Aufwendungsersatz? Beim auf den entgangenen Gewinn gerichteten Schadenersatz?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

18.4.2024, 16:37:45

Hallo QuiGonTim, danke für deine Frage. Die

Rentabilitätsvermutung

ist beim Ersatz von Aufwendungen relevant, allerdings nur für wirtschaftlich tätige Personen. Mit Hilfe der

Rentabilitätsvermutung

werden

frustrierte Aufwendungen

mit einer wirtschaftlichen Zweckrichtung im

Einzelfall

als Schaden angesehen. Der

Rentabilitätsvermutung

liegt der Gedanke zu Grunde, dass den Aufwendungen bei ordnungsgemäßer Erfüllung ein materieller Gegenwert entgegengestanden wäre, der aufgrund der Nichtleistung weggefallen sei. Somit sei ein Schaden entstanden. Für entgangenen Gewinn ist diese nicht relevant. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

LI

LioFlo

15.11.2024, 23:18:01

Im Fall zur

Rentabilitätsvermutung

in diesem Kurs sagt ihr aber genau: die 700€ für die Einladung zur Spielemesse in Erwartung des „Gewinns“ aus dem Verkauf der Brettspiele können als entgangener Gewinn geltend gemacht werden…


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