Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und fragt sich, was sie von B fordern kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs gegen B scheitert schon auf tatbestandlicher Ebene.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundsätzlich ist der Folgenbeseitigungsanspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gerichtet.
Genau, so ist das!
3. B ist es möglich, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Aufgrund der Unmöglichkeit kommen keinerlei andere Ansprüche der H gegen B in Betracht.
Nein!
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