Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
4. April 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (12.062 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und fragt sich, was sie von B fordern kann.
Diesen Fall lösen 84,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs gegen B scheitert schon auf tatbestandlicher Ebene.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundsätzlich ist der Folgenbeseitigungsanspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gerichtet.
Genau, so ist das!
3. B ist es möglich, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Aufgrund der Unmöglichkeit kommen keinerlei andere Ansprüche der H gegen B in Betracht.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lukaas
8.1.2025, 15:44:27
Insofern die Ausführungen auch im Kurs „Materielles ÖR im Assessorexamen“ enthalten sind, fehlt meiner Meinung nach etwas der stärkere Bezug zur Rspr. Was ist nun genau die Auffassung des BVerwG und inwiefern tendiert das BVerwG (scheinbar neuerdings) zu der Ansicht der hL? Diese Entscheidung wäre auch in den Quellennachweisen super. Denn nur das ist für Referendare relevant und nicht das, was die hM in der Lit. dazu sagt - das juckt niemanden mehr. Wäre super, wenn ihr das beantworten könntet (ggf. mit einem Kästchen zum Assessorexamen wie sonst auch häufiger)! :)
simon175
25.1.2025, 14:40:43
Absolut richtig, der Hinweis nennt Explizit einen Stellungnahme des BVerwG und diese wird in den Quellen nicht vermerkt. Schade.

FW
11.2.2025, 10:20:44
Warum soll der Hausbau für die
Behördeunmöglich sein? Tatsächliche Unmöglichkeit scheitert m.E. doch an der tatsächlich bestehenden Möglichkeit einen Bauunternehmer auf eigene Kosten zu beauftragen, der auf Wunsch des Geschädigten das Haus wieder aufbaut. Rechtliche Unmöglichkeit scheitert auch nicht am fehlenden Eigentumsrecht der Gemeinde G, da letztendlich problemlos eine Einwilligung nach § 185 I BGB analog durch den Geschädigten eingeholt werden könnte. In Betracht käme somit allenfalls
Unzumutbarkeit, wobei das auch nach allgemeinen Gerechtigkeitsg
esichtspunkten nur schwer vertretbar ist. Kann ja nicht sein das man als Hoheitsträger ein Haus abreißen kann und im Nachhinein sagt: „Oh sorry war ein Versehen, hier hast du eine angemessene Entschädigung. Viel Erfolg beim Wiederaufbau“. Das entspricht nicht wirklich einem Rechtsstaat und eröffnet der
Behördeeine Art Hintertür bei Bauten, die ein Dorn im Auge sind.
lucabe
10.3.2025, 18:04:47
Ich persönlich würde sagen, tatsächliche Unmöglichkeit liegt deswegen vor, weil es um DAS KONKRETE Haus geht, welches Abgerissen worden ist. Dessen Herstellung ist ja tatsächlich nicht mehr möglich.
juliawiederrich
26.2.2025, 15:57:10
Achtung, der FBA ist gerade nicht auf Naturalrestitution gerichtet (so aber im Antworttext der letzten Frage), sondern auf Wiederherstellung des status quo ante, d.h. dass etwaige Folgeentwicklungen unberücksichtigt bleiben
Dini2010
25.3.2025, 10:47:35
mal völlig OT: Eure Bilder sind einfach total genial. Ein großer Vorteil (abgesehen davon, dass sie Teil des SV sind): sie lockern das teilweise ja doch echt anstrengende, nervige, teils frustrierende Lernen enorm auf und zumindest mich bringen sie immer wieder zum Schmunzeln 😊 Danke für die kleinen Stimmungsaufheller 😍

Linne_Karlotta_
27.3.2025, 18:28:39
Hallo Dini2010, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team